Vollmacht

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Beschreibung

Wichtiger Hinweis: Die Vollmacht sollten Sie dem Bevollmächtigen nicht aushändigen, da diese ab dem Moment rechtswirksam ist. Tritt der Fall ein, dass Sie nicht handlungsfähig sind, reicht es, wenn die Bevollmächtigten wissen, wo die Vollmacht zu finden ist. Sie können die Unterlagen auch einem Notar geben.

 

Weiterer wichtiger Hinweis: Für die Vermögenssorge in Bankangelegenheiten sollten Sie auf die von Ihrer Bank angebotene Konto-/Depotvollmacht zurückgreifen. Diese Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten zur Vornahme aller Geschäfte, die mit der Konto- und Depotführung in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Es werden ihm keine Befugnisse eingeräumt, die für den normalen Geschäftsverkehr unnötig sind, wie z.B. Abschluss von Finanztermingeschäften. Die Konto-/Depotvollmacht sollten Sie grundsätzlich in Ihrer Bank unterzeichnen; etwaige spätere Zweifel an der Wirksamkeit der Vollmachtserteilung können hierdurch ausgeräumt werden.

Für Immobiliengeschäfte, Aufnahme von Darlehen sowie für Handelsgewerbe ist eine notarielle Vollmacht erforderlich!

 

Die Vollmacht ist nur wirksam, solange die bevollmächtigte Person die Vollmachtsurkunde besitzt und bei Vornahme eines Rechtsgeschäfts die Urkunde im Original vorlegen kann.

 

 

Hinweis: Der Download-Link wird Ihnen mit der Bestellbestätigung automatisch zugeschickt!

 

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